Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen  der McAirlaid's Vliesstoffe GmbH (Stand 01.01.2009) 

Diese Verkaufsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website auch in englischer Sprache einsehen, die englische Version schicken wir Ihnen auf Wunsch auch gerne postalisch zu. Wir bitten um entsprechende Nachricht.

 

I. Allgemeines

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen  und Leistungen. Abweichungen  gelten nur für den Einzelfall,  sie bedürfen unserer schriftlichen  Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung  an  den  Kunden  ausführen. Unsere  Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §  310 Abs. 1 BGB.

 

II. Angebot und Auftragsannahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts  anderes ergibt.
  2. Ein Liefervertrag kommt zustande mit unserer Annahme der Bestellung oder durch Ausführung der Lieferung.

 

III. Preise, Zahlung, Aufrechnungs- und Einredeausschluss, Verzugsfolgen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ oder „ab Lager“ ausschließlich  Fracht, Zöllen,  Steuern  und Gebühren, diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach  Abschluss des Vertrages Kostensenkungen  oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder  Materialpreisänderungen, insbesondere  Änderungen von Rohstoffpreisen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Schuldner einer evtl. anfallenden Einfuhrumsatzsteuer ist der Kunde.
  4. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
  5. Sofern  sich  aus  der  Auftragsbestätigung  nichts  anderes  ergibt,  bedarf  der  Abzug    von  Skonto besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab  Rechnungsdatum  zur  Zahlung  fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.  Außerdem ist er zur Ausübung einesZurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein   Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Ist der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung ganz oder teilweise in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die  unsere Forderung gegenüber dem Kunden als gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, jede weitere Lieferung     von der  Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises abhängig zu machen. In  diesem Falle werden ferner sämtliche noch offenen Rechnungen sofort fällig, wir sind berechtigt, dem Kunden die Weiterveräußerung  der  von  uns  gelieferten Waren zu untersagen und die beim Kunden noch vorhandene Ware in Besitz zu nehmen  oder  sicherzustellen. Der  Kunde  ist verpflichtet, uns über den Bestand unserer noch in seiner Verfügungsmacht stehenden Ware Auskunft zu erteilen und uns eine Überprüfung seines Lagers zu gestatten. In der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

 

 IV. Lieferung, Gefahrenübergabe   

  1. Lieferung und Versand erfolgen ab Werk oder Lager auf Gefahr des Kunden, auch  bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Die Gefahr geht mit der Verladung oder, wenn  Abholung vereinbart ist, mit der Bereitstellung auf den Kunden über.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Haben wir einen Liefertermin oder eine Lieferfrist  zugesichert und/oder  geraten wir mit der Lieferung in Verzug, muss uns  der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, wegen derjenigen Mengen vom Vertrag zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet sind.

 

V. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung   

  1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Danach ist die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf das Vorliegen von Mängeln zu untersuchen; Mängel sind gegebenenfalls unverzüglich anzuzeigen. Verstößt der Kunde gegen diese Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten, so gilt die Ware als genehmigt.
  2. Wir beliefern unsere Kunden mit Airlaid-Composite-Produkten. Diese werden aus natürlichen Zellstofffasern hergestellt. Der Feuchtegrad der Zellstofffasern kann variieren. Im Rahmen des Produktionsablaufes können die Zellstofffasern zudem unterschiedlichen klimatischen und thermischen Bedingungen ausgesetzt sein. Dies kann zu Toleranzen von bis zu +/- 5 Prozent in Bezug auf Mengen und Gewicht führen. Derartige  Toleranzen sind handelsüblich und zumutbar. Der Kunde kann solche Toleranzen nicht beanstanden.
  3. Bei begründeten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Falls  wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht in der Lage sind oder die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht  ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Schadensersatzansprüche  wegen  eines  Mangels  sind  ausgeschlossen,  soweit  uns    nur  eine  leicht  fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten zur Last fällt. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht   fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren               Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht bei uns zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang.
  8. Von  uns  als  Sonderposten  angebotene  Ware  wird  unter  Ausschluss  jeglicher  Gewährleistung    geliefert.  Nachbesserung,  Nachlieferung,  Rücktritt,  Minderung  oder    Schadensersatzansprüche  sind  ausgeschlossen.
  9. Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 6 erstreckt sich ohne Rücksicht auf die  Rechtsnatur des Anspruchs  auch  auf sämtliche  Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelhaftung. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
  10. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die   persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt   

  1. Wir behalten uns an der von uns gelieferten Ware das Eigentum vor, bis sämtliche  uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo   gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt gegen Abtretung aller Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der   Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung uns abgetretener Forderungen ermächtigt. Davon unberührt bleibt unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir haben das Recht, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns  vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde an der neuen Sache das Alleineigentum, sind wir uns mit dem Kunden darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
  4. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

VII.  Retouren    

  1. Rücksendungen werden nur aufgenommen, wenn sie  vorher schriftlich avisiert werden, ein Lieferschein beigefügt ist und sich die Ware in einem ordnungsgemäß verpackten und unbeschädigten Zustand befindet.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 48143 Münster, Bundesrepublik Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

IX. Schlussbestimmungen   

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand  01.01.2009). Diese Verkaufsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website auch in englischer Sprache einsehen, die englische Version schicken wir Ihnen auf Wunsch auch gerne postalisch zu. Wir bitten um entsprechende Nachricht.

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